Die Dokumentation der Opfer der NS-Herrschaft
in der Stadt Hameln und im Landkreis Hameln-Pyrmont
 

3.  Die Opfer unter den ausländischen zivilen Zwangsarbeitern
 sowie den Kriegsgefangenen

3.6  Polen

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Breilak, Kazim

wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt geboren. Sein Geburts- und sein Heimatort sind unbekannt. Er war in oder bei Bad Münder im Arbeitseinsatz.
Breilak starb am 2. August 1946 und wurde auf einem örtlichen Friedhof bestattet. Mit der Umbettung Anfang der 1950er Jahre auf die zentrale „Ehrenstätte für Fremdarbeiter und andere Ausländer“ in Bad Münder hat er einen beschrifteten Grabstein erhalten.

Bruchawecky, Michal

wurde am 16. September 1891 geboren. Er musste für die Firma Bähre in Springe arbeiten.
Bruchawecky starb am 2. März 1945 im Stadtkrankenhaus Hameln an Tuberkulose und wurde auf dem „alten Kriegsgefangenenfriedhof“ am Rande des Friedhofs Wehl bestattet (Feld KGF B 50).

Brzeziecki, Witold

wurde am 24. Juni 1926 in Wygon-Pilichonki im Kreis Chelm geboren. Er musste seit März 1942 auf dem Bauernhof des Heinrich K. in Herkendorf arbeiten.
Witold Brzeziecki wurde am 18. Dezember 1944 in das Gerichtsgefängnis Hameln eingeliefert, nachdem ihn die Kreispolizei festgenommen hatte, weil er gegenüber dem Bauern angeblich tätlich geworden ist. Am 20. Dezember lieferten íhn die Hamelner Behörden an die Gestapo Hannover aus. Witold Brzeziecki kam in das Gestapo-Gefängnis Hannover-Ahlem, in dem er zumindest mehrere Tage unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt und vermutlich mißhandelt wurde. Angesichts der - aus NS-Sicht - Schwere seines Vergehens ist nicht auszuschließen, dass ihn die Gestapo danach womöglich für Wochen in eines ihrer KZ-ähnlichen 'Arbeitserziehungslager' verschleppte. Nach Tagen (oder Wochen) des Schreckens bei der Gestapo wird Witold Brzeziecki an einer neuen Arbeitsstelle im Landkreis oder in Hameln zum Einsatz gekommen sein.
Witold Brzeziecki starb neunzehnjährig am 20. August 1945 in Hameln an einem 'Herzfehler' - womöglich mitverursacht durch die Strapazen der Gestapohaft. Er wurde am 24. August 1945 auf dem „alten Kriegsgefangenenfriedhof“ am Rande des Friedhofs Wehl bestattet (Feld KGF D 112). Sein Name und die Lebensdaten stehen – neben anderen – auf einer der Grabstelen, die der Volksbund in den 1950er Jahren setzen ließ.

Bszinek

war ein am 28. Dezember 1944 tot geborenes Mädchen, das keinen Vornamen erhielt.
Siehe die Darstellung im Verzeichnis der Opfer unter den Kindern (Kap. 3.11.1).

Bukowski, Alexander

wurde am 7. März 1921 in Batronicki im Kreis Sieradz geboren. Er musste seit Dezember 1939 auf einem Bauernhof in Thüste arbeiten.
Alexander Bukowski wurde zusammen mit Marian Kubicki am 15. April 1945 vom Thüster Dorfpolizisten erschossen.
Beide Männer wurden auf dem örtlichen Friedhof in einem gemeinsamen Grab bestattet („1. Reihe Nr. 3“) und erhielten ein gemeinsames Steinkreuz.

2020 wurde eine Gedenktafel an der Grabstätte aufgestellt. Sie erläutert die Umstände der Erschießung:

Das Grab zweier polnischer Zwangsarbeiter aus dem Jahre 1945

Am 15. April 1945, einige Tage nach dem Einmarsch von US-Truppen in Thüste, plünderten auswärtige befreite polnische Zwangsarbeiter ein Kleiderlager, das die Wehrmacht in Thüste angelegt hatte. Vor ihrem Abzug bedrohten sie Einwohner, die „ihre“ polnischen Arbeitskräfte schlecht behandelt hatten.

Das folgende Geschehen kann nur bruchstückhaft aus Aussagen von Zeitzeugen rekonstruiert werden. Von der dadurch extrem aufgeheizten Stimmung im Dorf beeinflusst, wollte der Ortspolizist Hermann G. zwei Polen aus Thüste festnehmen, die er offenbar für Plünderer hielt. Tatsächlich sollen sich die beiden an den Plünderungen nicht beteiligt haben. Als sie sich – teils unter Androhung von Gewalt – einer Festnahme verweigerten, erschoss er sie kurz nacheinander.

Die US-Besatzer hatten den Thüster Polizisten nicht wie sonst üblich seines Postens enthoben und ihm auch seine Waffe gelassen. Nach den Todesschüssen nahm sie G. nur kurz in Haft. Offenbar konnte er den Amerikanern glaubhaft machen, er habe in Notwehr gehandelt. Nach seiner Entlassung setzte G. seinen Dienst fort. Vor Gericht scheint er nicht gekommen zu sein.

Wer damals den Grabstein gesetzt hat, ist nicht mehr in Erfahrung zu bringen.